Corona-Krise

Praxis-Tipps für Unternehmen

Am 15. Juni 2022 ist die Antragsfrist für die letzten Corona-Hilfsprogramme abgelaufen. Damit sind für Unternehmen jetzt "nur noch" die Fragen rund um die Endabrechnungen von Bedeutung.

Auf den Seiten sind die aktualisierten Textstellen an der kursiven Schrift sofort erkennbar- zuletzt
17.08.2023

Sie finden auf diesen Seiten:

  1. Förderprogramme mit direkten Links zu den jeweiligen FAQs der Bundesregierung sowie die Fristen für die Schlussabrechnungen - soweit diese noch nicht abgelaufen sind. Die Details dazu finden Sie in den jeweiligen FAQs.
  2. Hinweise zur Unternehmensführung in diesen besonderen Zeiten - u.a. zu Liquiditätssicherung, Kunden, Mannschaft, Finanzierung, . . .

1. Förderprogramme der Bundesregierung:

Das Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung von Unternehmen bei Ukraine-Krieg-Folgen finden Sie hier. Dieses Programm ist verlängert bis 31.12.2023

Steuererklärungen 2020, 2021, 2022: "Anlage Corona-Hilfen" müssen alle ausfüllen

Auch wenn es auf den ersten Blick widersinnig erscheint: Auch Unternehmen, die keine Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, müssen die "Anlage Corona-Hilfen" bei der Steuererklärung ausfüllen. Darauf weist der Newsletter von www.handwerk.com hin. Dort finden Sie weitere Details zu diesen Regelungen. Dazu sollten Sie natürlich auch Ihre Steuerberatungskanzlei befragen.

Corona-Überbrückungshilfe Phase IV für Januar bis Juni 2022

- Link zu den FAQ
-
Endabrechnung: Muss über den prüfenden Dritten bis zum 31.10.2023 erfolgen

Corona-Überbrückungshilfe Phase III Plus für Juli bis Dezember 2021

- Link zu den FAQ
- Endabrechnung: Über den prüfenden Dritten nach Ablauf der Förderfrist, spätestens bis zum 31.10.2023.

Corona-Überbrückungshilfe Phase III für Januar bis Juni 2021

- Link zu den FAQ
-
Endabrechnung: Über den prüfenden Dritten nach Ablauf der Förderfrist, spätestens bis zum 31.10.2023.

Corona-Hilfe November und Dezember 2020

- Link zu den FAQ
- Endabrechnung: Möglich ab Juli 2021 (nach Ablauf der Förderfrist für die Überbrückungshilfe 3), spätestens bis zum 31.10.2023 durch den prüfenden Dritten. Bis wann eine erforderliche Rückzahlung zu leisten ist, wird dann mitgeteilt. Bei Direktanträgen erfolgt keine Schlussabrechnung und keine Rückzahlung - Prüfungen im Einzelfall sind möglich.

Corona-Überbrückungshilfe Phase II September bis Dezember 2020

- Link zu den FAQ
- Endabrechung: Musste bis zum 31.10.2023 erfolgen.

Corona-Überbrückungshilfe Phase I Mai bis August 2020

- Link zu den FAQ
- Endabrechung: Kann jederzeit erfolgen, spätestens bis zum 31.10.2023.

Corona-Soforthilfe Bund und Länder - Achtung Verwendungsnachweis

- Schlussabrechung: Wird durch die Bundesländer geregelt. Für NRW finden Sie die Hinweise zur Schlussabrechung hier.
- Hinweise zu evtl. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei Rückzahlungen nach der Schlussabrechnung lesen Sie hier.

2. Hinweise zur Unternehmensführung

Was Sie auf jeden Fall jetzt täglich tun sollten:

Führen sie eine Corona-Dokumentation: Notieren Sie alle Gedanken, Überlegungen, Ideen, Aktivitäten rund um diese ungewöhnlichen Corona-Zeiten. Damit schaffen Sie sich eine Stichwortsammlung, die Sie nutzen können, wenn Sie überlegen werden: "Welche Impulse aus dieser Zeit will ich in das wieder 'normale' Unternehmerleben nach Corona mitnehmen". Nebenbei: Das Unternehmerleben "nach Corona" wird natürlich nicht so sein, wie das "vor Corona".

Dafür nutzen Sie ein Blatt Papier auf Ihrem Schreibtisch, oder eine für Sie passende Speichermöglichkeit auf dem PC, Notebook oder Smartphone. Wie Sie mit dieser Themensammlung weiter umgehen - dazu finden Sie Hinweise auf der Seite "Corona und Chefaufgaben".

Und: Machen Sie sich Notizen für eine Finanz-Dokumentation über Ihre Corona-Zeit. Diese werden Sie benötigen bei den Verwendungsnachweisen für empfangene Hilfen und vermutlich auch bei späteren Betriebsprüfungen durch die Steuerverwaltung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu eine Dokumentationsgrundlage veröffentlicht, die Sie hier herunterladen können.

Auszahlung der Corona-Hilfen und Ihre Liquidität

Die Auszahlung aus den verschiedenen Hilfsprogrammen dauert zum Teil länger als von den Unternehmen erhofft. Das kann Unternehmen in deutliche Liquiditätsengpässe führen. Umso wichtiger ist die Steuerung der Tagesliquidität verbunden mit einem Blick auf die Finanzierungsstrukturen.

kmu-aktuell.de: Wie oft setzen Sie die "Kunden-Brille" auf? - 18.09.2023

Banken verschärfen Kreditbedingungen: Ergebnisse einer Umfrage unter Bankentscheidern im Firmenkundengeschäft vom Januar 2021 - 30.03.21

Corona und die Tages-Liquidität - 11.05.2022

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Corona und Mitarbeiter*innen: Worauf es jetzt ankommt! - 06.08.2020

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Corona und Zukunft: Vorbereitung auf "die Zeit danach" - 17.06.2022

Corona und Lesen: Fachbeiträge rund um die Bewältigung der Corona-Krise und zur Unternehmensführung finden Sie unter meinen Referenzen

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