Corona-Krise
Praxis-Tipps für Unternehmen
Am 31. Oktober 2023 ist die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen abgelaufen. "Prüfende Dritte" haben noch die Möglichkeiten, eine Nachfrist zu nutzen.
Auf den Seiten sind die aktualisierten Textstellen an der kursiven Schrift sofort erkennbar- zuletzt12.04.2024
Sie finden auf diesen Seiten:
- Eine Übersicht über die ehemaligen Corona-Förderprogramme
- Hinweise zur Unternehmensführung in diesen besonderen Zeiten - u.a. zu Liquiditätssicherung, Kunden, Mannschaft, Finanzierung, . . . - die auch in "normalen" Zeiten von Bedeutung sind.
1. Förderprogramme der Bundesregierung:
Das Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung von Unternehmen bei Ukraine-Krieg-Folgen ist mit dem 31.12.2023 beendet worden.Steuererklärungen 2020, 2021, 2022, 2023: "Anlage Corona-Hilfen" müssen alle ausfüllen
Auch wenn es auf den ersten Blick widersinnig erscheint: Auch Unternehmen, die keine Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, müssen die "Anlage Corona-Hilfen" bei der Steuererklärung ausfüllen. Darauf weist der Newsletter von www.handwerk.com hin. Dort finden Sie weitere Details zu diesen Regelungen. Dazu sollten Sie natürlich auch Ihre Steuerberatungskanzlei befragen.Corona-Überbrückungshilfe Phase IV für Januar bis Juni 2022
- Link zu den FAQCorona-Überbrückungshilfe Phase III Plus für Juli bis Dezember 2021
- Link zu den FAQCorona-Überbrückungshilfe Phase III für Januar bis Juni 2021
- Link zu den FAQCorona-Hilfe November und Dezember 2020
- Link zu den FAQCorona-Überbrückungshilfe Phase II September bis Dezember 2020
- Link zu den FAQCorona-Überbrückungshilfe Phase I Mai bis August 2020
- Link zu den FAQCorona-Soforthilfe Bund und Länder - Achtung Verwendungsnachweis
- Schlussabrechung: Wird durch die Bundesländer geregelt. Für NRW finden Sie die Hinweise zur Schlussabrechung hier.- Hinweise zu evtl. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei Rückzahlungen nach der Schlussabrechnung lesen Sie hier.
2. Hinweise zur Unternehmensführung
Was Sie immer tun sollten:
Führen sie eine Sonderheiten-Dokumentation: Notieren Sie alle Gedanken, Überlegungen, Ideen, Aktivitäten rund um geschäftliche Besonderheiten im Markt und intern: Was Ihnen so auffällt. Damit schaffen Sie sich eine Stichwortsammlung, die Sie einmal im Monat durchsehen sollten: "Welche notierten "Besonderheiten" will ich weiter verfolgen - warum und wie? Welche kann ich als unerheblich verfallen lassen".Dafür nutzen Sie ein Blatt Papier auf Ihrem Schreibtisch, oder eine für Sie passende Speichermöglichkeit auf dem PC, Notebook oder Smartphone. Wie Sie mit dieser Themensammlung weiter umgehen - dazu finden Sie Hinweise auf der Seite "Corona und Chefaufgaben".
kmu-aktuell.de: Nachhaltigkeit: Wie Kreditinstitute Ihr Unternehmen bewerten - Teil I Die Grundlagen - 12.04.2024
Banken verschärfen Kreditbedingungen: Ergebnisse einer Umfrage unter Bankentscheidern im Firmenkundengeschäft vom Januar 2021 - 30.03.21
Diese Informationen sind auch jetzt 2024 mit Blick auf die Wirtschaftsentwicklung noch aktuell!Tages-Liquidität - 11.05.2022
Finanzierung - Finanzierungsstruktur zukunftsfest machen - 11.05.2022
Jahresabschluss: Jetzt Jahresabschluss vorbereiten - 11.05.2022
Kunden: Kontakt halten ist das Gebot der Stunde - 22.05.2020
Mitarbeiter*innen: Worauf es jetzt ankommt! - 06.08.2020
Chefaufgaben: Ihre Prioritäten jetzt! - 26.06.2020
Zukunft: Vorbereitung auf "die Zeit danach" - 17.06.2022
Lesen: Fachbeiträge rund um die Bewältigung der Corona-Krise (und anderer Krisen) und zur Unternehmensführung finden Sie unter meinen Referenzen
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